Trinkgeld

Trinkgeld verteilen, ohne dass es nach Feierabend kracht

Früher war Trinkgeld einfach: bar ins Portemonnaie, fertig. Heute kommt der größte Teil per Karte, landet auf dem Konto des Betriebs und muss von irgendwem wieder verteilt werden. Sobald dieser Irgendwer du bist, ist jede Aufteilung eine Entscheidung, an die sich alle erinnern.

Aktualisiert am 23. Oktober 20267 Min. Lesezeit

Worum wirklich gestritten wird

Freitag, 00:15

Jemand zählt an der Bar den Umschlag. Der Küche wird gesagt: „so um die vierzig“. Gesehen hat die Zahl in der Küche keiner, und nächste Woche fragt die Spülkraft, warum es weniger war als letztes Mal.

In Gastro-Foren taucht immer wieder dieselbe Frage auf: Der Service soll mit der Küche teilen und wehrt sich, oder die Küche bekommt nur einen Bruchteil von dem, was vereinbart war, und weiß nicht, wie viel überhaupt reinkam. Die Muster sind fast immer dieselben:

  • Die Küche bekommt „etwas“, festgelegt am Abend von der Person, die zählt.
  • Kartentrinkgeld verschwindet in der Tageslosung und kommt Wochen später zurück oder nie.
  • Wer eine Doppelschicht hatte, bekommt genauso viel wie jemand mit zwei Stunden.
  • Niemand sieht, wie der eigene Anteil berechnet wurde, also nehmen alle das Schlechteste an.

Was rechtlich gilt

gehört den Mitarbeitenden
Trinkgeld ist ein freiwilliges Geschenk der Gäste an die Beschäftigten, kein Teil des Lohns. Der Betrieb darf es nicht behalten.
steuerfrei
freiwillige Trinkgelder von Gästen an Arbeitnehmer sind steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG), ohne Obergrenze.
Pool nur mit Absprache
Teilen ist freiwillig, solange nichts anderes vereinbart ist. Ein Trinkgeldpool braucht eine klare Regel, am besten schriftlich.

Kartentrinkgeld muss vollständig an das Team weitergegeben werden. Wichtig ist der Unterschied zum Bedienungsgeld: Ein Service-Aufschlag, der schon im Preis steckt, gehört dem Betrieb, ist steuerpflichtig und wird über den Lohn weitergegeben. Im Zweifel mit der Steuerberatung klären.

Die üblichen Verteilmodelle

  1. Gleich für alleAlle in der Schicht bekommen gleich viel. Einfach und fair, wenn alle ähnlich lange arbeiten, unfair, wenn nicht.
  2. Nach StundenDer Anteil folgt den tatsächlich gearbeiteten Stunden. Die häufigste Wahl, seit das meiste per Karte kommt, und nur so fair wie die Zeiterfassung.
  3. Nach RollengewichtRollen bekommen Punkte, zum Beispiel Service 1,0, Bar 0,8, Küche 0,5. Gut, wenn unterschiedliche Aufgaben anerkannt werden sollen, ohne jeden Abend zu diskutieren.
  4. Fester Anteil für die KücheHäufig sind es um die 20 % für die Küche, der Rest geht an den Service. Leicht zu erklären. Einmal vereinbaren, nicht pro Schicht.

Kein Modell passt für alle. Entscheidend ist, dass das Team zustimmt, bevor das Geld da ist, dass die Regel aufgeschrieben ist und dass jede Person ihren eigenen Betrag hinterher nachvollziehen kann.

Verteilen nach Stunden ist nur so gerecht wie die erfassten Stunden. Zeiterfassung

Wo IBMK hilft

Das Trinkgeld-Modul von IBMK rechnet und dokumentiert, Schicht für Schicht.

  • Ein Topf pro ServiceMittag und Abend bekommen jeweils ihre eigene Summe, einmal am Schichtende eingetragen.
  • Euer VerteilmodellGleich, nach Stunden oder nach Rollengewicht. Die Stunden kommen direkt aus der Zeiterfassung, niemand tippt sie ab.
  • Korrekturen bleiben sichtbarEine manuelle Änderung am Anteil einer Person wird mit Name und Zeitpunkt gespeichert.
  • Freigabe durch die LeitungErst wenn die Schicht freigegeben ist, gilt die Verteilung, und die Zahlen bleiben für spätere Fragen erhalten.

Was IBMK nicht macht: Es bewegt kein Geld und zahlt nichts aus. Es berechnet und dokumentiert die Verteilung. Auszahlung und steuerliche Fragen bleiben bei dir und deiner Lohnabrechnung.

Fragen, die wir oft hören

Muss das Servicepersonal sein Trinkgeld mit der Küche teilen?

Gesetzlich nicht, Trinkgeld gehört der Person, die es bekommt. Viele Betriebe vereinbaren aber einen Pool mit fester Küchenquote. Das funktioniert, wenn alle vorher zustimmen und die Regel schriftlich festgehalten ist.

Ist Kartentrinkgeld steuerfrei?

Ja, wenn es freiwillig von Gästen an die Beschäftigten geht (§ 3 Nr. 51 EStG). Steuerpflichtig wird es, wenn es eigentlich ein Bedienungszuschlag des Betriebs ist.

Darf der Chef Trinkgeld einbehalten?

Nein. Trinkgeld ist ein Geschenk an die Beschäftigten. Der Betrieb darf es sammeln und nach einer vereinbarten Regel verteilen, aber nicht behalten.

Willst du das mit deinem Team sehen?

Schreib uns. Es antwortet ein Mensch, meist am selben Tag, und wir richten deine Standorte und Rollen gemeinsam ein.

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